A
L L G E M E I N E S
C H U L O
R D N U N G
=============================================
Eine
gedeihliche Arbeit der Schulgemeinschaft setzt vertrauensvolles
Zusammenwirken
von Schülern, Lehrern und Eltern voraus. Diese Zusammenarbeit ist nur
möglich,
wenn von allen Seiten die notwendigen Ordnungsregeln anerkannt und
befolgt
werden.
Sie haben das Ziel, Recht und Sicherheit von Schülern und Lehrern zu
wahren und
die materiellen Güter der Gemeinschaft zu erhalten.
Unbeschadet
jeweilig geltender rechtlicher Vorschriften beschließen
Gesamtkonferenz,
Elternbeirat und Schülervertretung folgende allgemeine
Schulordnung, die
durch besondere Anordnungen für Turnhalle,
Büchereien und andere Fachräume
ergänzt werden kann.
Verhalten bei Katastrophen regelt ein Alarmplan.
Auf dem Schulgelände muß
alles unterbleiben, was die eigene Person oder andere in irgendeiner
Form gefährdet. Da in der Schule auf engem Raum viele Menschen zusammen
sind, ist besondere Rücksichtnahme und Vorsicht geboten. Deshalb sind
z.B. auf dem Schulgrundstück Motor— und Fahrräder zu führen, das Werfen
mit Steinen, Schneebällen und anderem ist zu unterlassen.
Eigentum
der Allgemeinheit und Privateigentum muß von allen geachtet, geschützt
und gepflegt werden.
Für jede absichtliche oder
fahrlässige Beschädigung bzw. den Verlust des Eigentums der Schule oder
eines Mitschülers haften die Erziehungsberechtigten.
Damit Diebstähle vermieden
werden, sollte jeder Schüler seine Schultasche sowie Wertgegenstände
und Geld unter Aufsicht haben. Kleidungsstücke an der Garderobe sind
kein sicherer Aufbewahrungsort für Wertsachen.
Auf
dem Schulweg und während seines Aufenthaltes in der Schule steht der
Schüler unter Versicherungsschutz.
Schüler der Klassen 5 bis
9 dürfen in Pausen und Freistunden das Schulgelände nicht verlassen.
Entfernen sich Angehörige der Klassen 10 bis 13 während der Freistunden
vom Schulgelände, so tun sie dies auf eigene Gefahr.
Folgender Ablauf regelt den äußeren Rahmen des Schulbetriebs:
Die erste Stunde beginnt um 8.00 Uhr
Für die einheimischen Schüler ist das Schulgebäude ab 7.55 Uhr geöffnet.
Den auswärtigen Schülern stehen zwei Aufenthaltsräume - getrennt nach Klassen 5-9 und 10-13 - zur Verfügung.
Die Pausen nach der 1. - 4. Stunde dauern 10 Minuten; die nach der 5. Stunde 5 Minuten.
Zu Pausenbeginn verlassen die Lehrkräfte der Klassen 5-11 als letzte die Unterrichtsräume mit Ausnahme der Klassenordner. Die Schüler begeben sich auf den Schulhof. Die Schüler der Klassen 12 und 13 können in ihren Klassenräumen bleiben.Die Klassenordner sind für ausreichendes Lüften in den Pausen, den Tafeldienst und die allgemeine Ordnung der Räume verantwortlich. Aufgetretene Schäden melden sie sofort schriftlich ihrem Klassen- bzw. Fachlehrer.
Der Schülerordnungsdienst in den Pausen wird durch die SV in eigener Zuständigkeit geregelt. Er arbeitet eng mit der Lehreraufsicht zusammen, deshalb ist ihm ebenso Folge zu leisten.
Erscheint 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer in der Klasse, so meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat.
Fachräume dürfen nur unter Aufsicht des Lehrers betreten werden, Ausnahmen gelten nur für namentlich festgelegte Schüler (Fachhelfer).
Nach der letzten Stunde im Klassenraum stellt jeder Schüler seinen Stuhl auf den Tisch.
Benutzt eine Klasse bzw. Gruppe einen fremden Raum, so gilt die gleiche Regelung wie für den eigenen Raum.
Abweichungen
vom Stundenplan und Wechsel der Unterrichtsräume sind am Vortage im
Sekretariat zu melden.
— Veranstaltungen außerhalb des Unterrichtsverteilungsplans bedürfen
der vorherigen Genehmigung durch die Schulleitung. —
Dasselbe gilt für Bekanntmachungen außerschulischer Institutionen und
Gruppen.
Werbung zu kommerziellen Zwecken ist
verboten.
Für Unfälle, Erkrankungen. Befreiung vom Unterricht und Beurlaubungen gilt folgende Regelung:
Ein Unfall ist dem aufsichtsführenden Lehrer unverzüglich zu melden. Dieser veranlaßt das weitere. Material für erste Hilfe befindet sich im Schrank im Hausmeisterzimmer.
Bei Erkrankung eines Schülers ist der Grund des Versäumnisses dem Klassenlehrer spätestens nach zwei Tagen durch den Erziehungsberechtigten schriftlich mitzuteilen. Schüler, die eine ansteckende Krankheit hatten bzw. haben oder mit einem diesbezüglich Erkrankten zusammen wohnen, dürfen die Schule nicht eher besuchen, als bis der behandelnde Arzt die Gefahr der Ansteckung als beseitigt bescheinigt hat.
Befreiung von der Teilnahme am Unterricht setzt einen Antrag des Erziehungsberechtigten und für Leibeserziehung ein ärztliches bzw. amtsärztliches Attest voraus. Befreit wird nur auf Zeit, und zwar längstens auf ein halbes Jahr.
Urlaub im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen ist vom Erziehungsberechtigten rechtzeitig bei der Schule zu beantragen. Jeder Lehrer kann in Ausnahmefällen den Schüler von einer seiner Unterrichtsstunden befreien. Der Klassenlehrer kann ihn bis zu einem Tag beurlauben, jedoch nicht im Anschluß an die Ferien. Urlaub für längere Zeit oder im Anschluß an die Ferien ist beim Schulleiter 4 Wochen vorher zu beantragen. Er ist nur in bestimmten Ausnahmefällen zu gewähren.
An— und Abmeldungen von Schülern erfolgen im Beisein der Erziehungsberechtigten beim Schulleiter.
Bei
der Aufnahme sind vorzulegen:
der Geburtsschein, der Impfpaß,
bei Schulwechsel das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule.
Zur
Abmeldung ist ein Abmeldeschein (Vordruck im Sekretariat) vom
Erziehungsberechtigten auszufüllen. Nach vollständiger Abgabe aller
schuleigenen Bücher unterzeichnen die betreffenden Bücherwarte.
Daraufhin kann das
Abgangszeugnis im Sekretariat abgeholt werden.
Die
Lehrkräfte stehen den
Erziehungsberechtigten im Rahmen zeitlich festgelegter Sprechstunden,
die aus dem Klassenbuch zu ersehen sind, nach Voranmeldung zur
Verfügung.
Verstöße
gegen die allgemeine Schulordnung, die besonderen Anordnungen und den
Alarmplan werden nach den Bestimmungen der Schulaufsichtsbehörde
geahndet.
Bad Wildungen, den 15. April 1972
gez. Hoehle (Vorsitzender des Elternbeirats)
gez. Neuschäfer (SV-Sprecher)
gez. Speckmann (Direktor)
Bitte hier abtrennen!
Von vorstehender Schulordnung haben wir heute Kenntnis genommen:
..................................................
(Unterschriften der Erziehungsberechtigten)
......................................
(Ort) (Datum)