Ganz vorne auf Seite 2,
direkt unter dem Inhaltsverzeichnis, stand es ja schwarz auf weiß:
Beratung in der
Schule
Während Ihres Besuchs der gymnasialen Oberstufe werden Sie von einem
von Ihnen zu wählenden Lehrer, Ihrem Tutor, betreut. Ihre Schule
informiert Sie zu Beginn der Jahrgangsstufe 11, auf welche Weise Sie
Ihren Tutor wählen.
Wann immer Sie Fragen bezüglich der Organisation der gymnasialen
Oberstufe haben, können Sie sich damit an Ihren Tutor wenden, der Sie
auf Ihren Wunsch etwa bei der Wahl der Fächer und Kurse berät und Ihnen
hilft, darauf zu achten, daß Sie alle erforderlichen Kurse besuchen.
Darüber hinaus werden Sie zu Beginn jeder Jahrgangsstufe von der Schule
über Prüfungsanforderungen und Prüfungsverfahren der Abiturprüfung
informiert. Auch wie Ihre Schule die Kursbelegung organisiert, wird
Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
Die Bestimmungen, die Grundlage für die Informationsbroschüre sind, im
Wortlaut finden Sie in der "Verordnung über die Neuordnung der
gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II", abgedruckt im Amtsblatt
des HKM 1978, S. 162 und in der Verordnung über die Abiturprüfung für
die gymnasialen Oberstufen im Lande Hessen", abgedruckt im Amtsblatt
des HKM 1978, S. 184 |
Na,
dann konnten wir ja ganz
beruhigt sein! Beim Weiterblättern fiel unser Blick auf wichtige
Bestimmungen,
Zulassungskriterien, Beschreibung einzelner
Aufgabenfelder, Fächerkombinationsmöglichkeiten,
Abiturprüfungskriterien, Qualifikationsbeschreibungen,
Modellrechnungen, Ankreuztests zur
Überprüfung des Gelesenen (mit Lösungen) und vor allem auf Grafiken,
Tabellen und Diagramme.
Wir
fühlten uns mehr und mehr
beraten und sahen Licht am Ende des Tunnels. Alles hätte so wunderbar
sein können, wenn - ja, wenn nicht ein kleines rotes Blatt mit
etwas Text
und Zahlen hinten aus dem Heftchen heraus gefallen wäre! Dieses rote
Blatt wischte mit nur einem einzigen Schlag unser ganzes
bisher gewachsenes Vertrauen und unseren ganzen aufkeimenden Optimismus
einfach zur Seite und ließ uns in tiefe Verzweiflung stürzen.
Aha! Selbst die
Verantwortlichen im Kultusministerium, diejenigen, die sich das alles
ausgedacht hatten, waren sich ihrer Sache nicht sicher und lieferten
eine Informationsschrift voller Fehler ab! Da klangen die Worte
des Kultusministers Hans Krollmann wie Hohn und völlig
unglaubwürdig,
die auf der
Titelseite des Heftchens abgedruckt waren:
"Ich
bin sicher, dass die vorliegende Informationsschrift eine wichtige
Hilfe für jeden Schüler darstellt, der die gymnasiale Oberstufe
besucht."
Einen Vorteil hatte diese
rote Korrekturblatt aber:
Wir nahmen uns fest vor, nach der Abgabe
unserer Abiarbeiten ebenfalls ein solches rotes Blatt mit
Korrekturen nachzureichen.
Das schien ja die gängige Praxis zu sein!